Fakten:
- PKW: bis 3, 5 t z.G.²
- Alle Anhänger bis 750 kg z.G.²
- bei Anhängern mit einer z.G.² von mehr als 750 kg ist die z.G.² der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Voraussetzungen:
- Unterlagen: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste Hilfe Kurs, ggf. Geburtsurkunde (zusätzliche Unterlagen beim begleiteten Fahren)
- Mindestalter: 18 (17 bei begleitetem Fahren)
- Vorbesitz: nein
- Anmeldung in der Fahrschule und Antragstellung beim Amt: 1/2 Jahr vor dem (Mindestalter) Geburtstag möglich
Ausbildung:
- Theorieunterricht: ja
- Praxisunterricht: ja
- Praxisprüfung: ja
- Theorieprüfung: ja
- miterteilte Klassen: AM, L
²) z.G.: Zulässiges Gesamtgewicht/ -masse des Fahrzeugs.