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Fakten:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW/kg
Voraussetzungen:
- Unterlagen: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste Hilfe Kurs, Geburtsurkunde
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: nein
- Anmeldung in der Fahrschule und Antragsstellung beim Amt: 1/2 Jahr vor dem (Mindestalter) Geburtstag möglich
Ausbildung:
- Theorieunterricht: ja
- Praxisunterricht: ja
- Praxisprüfung: ja
- Theorieprüfung: ja
- miterteilte Klassen: AM, A1