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Fakten:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum
von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von Mehr als 15 kW
Voraussetzungen:
- Unterlagen: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste Hilfe Kurs, Geburtsurkunde
- Mindestalter (1): 24 bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A2
- Mindestalter (2): 21 Jahre
- Vorbesitz: nein
- Anmeldung in der Fahrschule und Antragsstellung beim Amt: 1/2 Jahr vor dem (Mindestalter) Geburtstag möglich
Ausbildung:
- Theorieunterricht: ja
- Praxisunterricht: ja
- Praxisprüfung: ja (bei A2 Vorbesitz nur Praktische Prüfung)
- Theorieprüfung: ja
- miterteilte Klassen: AM, A1, A2